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Grundsteuerreform,Mietwohngrundstück,§ 249 BewG

Im Rahmen der Grundsteuer-Wert-Feststellung hat mein Mandant (Bundesmodell) drei Schreiben mit einem Aktenzeichen erhalten. Das Grundstück selbst wurde nicht geteilt und bebaut mit einem Mehrfamilienhaus mit drei Aufgängen (ein großes verbundenes Haus). Hier wurde mir die Auskunft vom FA gegeben, dass hier drei Grundsteuererklärungen abzugeben seien. Die Antwort auf meine Frage, was dann mit dem nicht geteilten Grundstück passieren soll, war die Auskunft, dass der Grund auf die drei Erklärungen aufzuteilen ist. Das ist aus meiner Sicht nicht wirklich eingängig, da der derzeitige Grundsteuerbescheid für das Grundstück gilt. Übersehe ich hier etwas?
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