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Grundsteuer,Niedersachsen,LuF

Ich habe Mandanten mit landwirtschaftlich genutzten Grundstücken innerorts, also kein Außenbereich. Bebauung der Grundstücke wäre rechtlich möglich. Unter welchen Umständen können diese landwirtschaftlich genutzten Grundstücke dem landwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden?
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