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Grundstücksverkauf,Gewinnrealisierung,§ 5 EStG

Bei uns stellt sich die Frage des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung aus dem Verkauf einer Immobile. Eigentümer der Immobilie ist eine GmbH. Der Verkauf wurde am 09.12.2021 notariell beurkundet. Folgende Vereinbarungen wurden in der Notarurkunde getroffen: 1. Mit Beurkundung verkauft und überträgt der Verkäufer den Kaufgegenstand. Mit der Übertragung gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Käufer über. 2. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar am 01.02.2022 (wurde entsprechend erfüllt). 3. Besitz, Nutzen und Lasten gehen am Tag der Zahlung des Gesamtkaufpreises auf den Käufer über. Zeigen wir die Gewinnrealisierung (Forderung gegenüber dem Käufer) schon im Jahr 2021 oder wird der Vorgang erst im Jahr 2022 gezeigt?
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