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Sonstige,Sozialversicherungsbeiträge,Erstattung

Unser Mandant ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, seine Beteiligungsquote beträgt 66,67 Prozent. Er bezieht von der GmbH ein Geschäftsführer-Gehalt, das der Höhe nach als angemessen anzusehen ist. Der vorherige Steuerberater hatte den Geschäftsführer als sozialversicherungspflichtig behandelt, was bei Übernahme des Mandats durch uns bei der Lohnabrechnung zunächst beibehalten wurde. Inzwischen ergab sich, dass die Einstufung als sozialversicherungspflichtig unzutreffend war. Es wird demnach nunmehr zu Erstattungen von Beiträgen zu allen Zweigen der Sozialversicherung kommen, sowohl der Arbeitnehmeranteile als auch der Arbeitgeberanteile, und zwar für mehrere zurückliegende Jahre. Welche steuerlichen Folgen haben diese Erstattungen, die einerseits der GmbH als Arbeitgeberin, andererseits dem Geschäftsführer als Arbeitnehmer zufließen werden, im Hinblick auf die Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung? Und welche weiteren Konsequenzen in steuerlicher Hinsicht ergeben sich, wenn die GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter auch die Arbeitgeberanteile ausbezahlen (erstatten) würde?
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