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Sonstige,Rentenversicherung,Inländische Betriebsstätte

Unser Mandant (Gewerbetreibender) verlegt seinen Wohnsitz von Deutschland nach Rumänien, wo er auch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, aber Betriebsstätte in Deutschland. In Deutschland unterlag er der Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Unterliegt er dieser nach der Wohnsitzverlegung nach Rumänien immer noch?
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