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Grundsteuer,LuF,Hofstelle

Es gibt einige Höfe, die keine landw. Flächen mehr besitzen. Demzufolge gibt es nur noch ein größeres Grundstück mit Wohnhaus und alten Wirtschaftsgebäuden. Ist dies noch als landwirtschaftlicher Betrieb einzustufen, da jederzeit Flächen hinzugepachtet werden könnten und der Betrieb damit reaktiviert werden könnte? Die bisherige Behandlung (z.B. vollumfänglich in Grundsteuer B) hat meines Erachtens keinen Einfluss auf die Erklärung zum Stichtag 01.01.2022, richtig? Sofern keine landwirtschaftliche Hofstelle angenommen werden kann, bleibt die Frage, wann ein Gebäude als Nebengebäude einzustufen ist. Nutzflächen von Nebengebäuden mit mehr als 30 qm sind als solche anzugeben. Die Scheune ist in vielen Fällen direkt am Wohnhaus angegliedert und von dort aus zugänglich. Hier handelt es sich nach meiner Beurteilung nicht um ein Nebengebäude. Richtig?
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