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Wohnung,Einheitswert,Grundsteuer

Ein Mandant hat ein Appartement in einem Pflegeheim erworben („Pflegeappartement“). Diese Pflegeeinheiten werden von dem Betreiber der Pflegeeinheit angemietet. Die Appartements verfügen nicht über eine eigene Küche. Werden diese Pflegeappartements im Rahmen der bisherigen Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des Ertragswert- oder des Sachwertverfahrens bewertet? Da die Appartements nicht über Küchen verfügen, erfüllen sie m.E. nicht den Wohnungsbegriff.
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