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Praktika,SozVers

Eine Praktikantin soll ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Sie wird lediglich freitags im Betrieb sein. Bis zu drei Monate ist ein freiwilliges Praktikum sozialversicherungsfrei und es muss auch nicht der Mindestlohn gezahlt werden. Sollte das Praktikum länger gehen, muss von Beginn an der Mindestlohn gezahlt werden. Wie verhält es sich, wenn der Praktikant z.B. zwei Monate ein Praktikum macht, dann eine Pause von ca. einem Monat einlegt und dann wieder ein Praktikum in derselben Firma beginnt? Werden diese beiden Beschäftigungszeiträume zusammengerechnet oder wird jedes Praktikum separat betrachtet?
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