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Bruchteilsgemeinschaft,Bauherrengemeinschaft,Grundstücksteilung

A und B kaufen ein Grundstück in Miteigentumsanteilen zu je 50 % und bebauen dieses Grundstück gemeinsam. Es wird keine GbR gegründet, sodass die Errichtung und die spätere Vermietung als Bruchteilsgemeinschaft erfolgen soll. In dem Gebäude sollen vier gleichgroße Wohnungen entstehen, davon soll später eine Wohnung zu 100 % A gehören, eine Wohnung zu 100 % B und die anderen zwei Wohnungen bleiben im Eigentum 50 %/50 %. 1. Wie erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt, wenn A und B mehrere Grundstücke gemeinsam kaufen und bebauen? Sollte für jedes Objekt eine eigene Bruchteilsgemeinschaft angemeldet bzw. gegründet werden? 2. Hat der Zeitpunkt der Teilung des Grundstücks eine steuerliche Bedeutung? Sollte die Teilung direkt nach dem Grundstückskauf oder erst nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen? Bedeutet die Teilung die Beendigung der Bruchteilsgemeinschaft? Hat das auch Bedeutung für die Baurechnungen, die z.B. an die „Bauherrengemeinschaft A und B“ geschrieben werden? 3. Wird eine Bauherrengemeinschaft ab Fertigstellung des Gebäudes zu einer Grundstücksgemeinschaft?
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