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Mehrere Beschäftigungen,ein Arbeitgeber,Selbständigkeit,§ 19 EStG

Wir benötigen eine Beurteilung eines folgenden Sachverhalts: Es gibt zwei Unternehmen, die von zwei verschiedenen Personen geführt werden: ein Café und einen Automatenaufsteller. Der Automatenaufsteller hat zwei Spielautomaten, und diese sind im Café aufgestellt. Außer diesen zweien hat er keine weiteren Spielautomaten mehr. Der Café-Inhaber erhält 50 % von dem gesamten Automatengewinn für die Aufstellung der Automaten in seinen Räumlichkeiten. Der Automatenaufsteller ist gleichzeitig im Café beschäftigt. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wie ist so eine Gestaltung aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beurteilen? Hält das einer Betriebsprüfung stand?
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