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Sonstige,Niederlegung Mandat,Kündigung

Die Kanzlei hat ein neues Mandat angenommen. Mitten in der Übernahme ist der Mandant gestorben. Nun stellt sich dieses Mandat als sehr chaotisch heraus. Mit vielen Pflichten ist der Mandant im Rückstand. Es wurden keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2021 und keine Steuererklärungen ab 2019 eingereicht, des Weiteren wurden keine Löhne und Gehälter (ab Dez. 2021) abgerechnet. Buchführungsunterlagen fehlen ab 2022 ganz, nur (viele) Mahnungen liegen vor. Das Finanzamt möchte eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchführen. Diese haben wir vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben, da uns keine Unterlagen vorliegen. Die Ehefrau des verstorbenen Mandanten hat nun das Erbe für sich und ihre Kinder ausgeschlagen. Es existiert noch ein Kind aus der ersten Ehe des Verstorbenen. Dazu hat die Witwe keinen Kontakt. Hier besteht die Möglichkeit, dass das älteste Kind nun Erbe wird (vielleicht auch unfreiwillig). Wie verhält sich nun die Kanzlei? Ist es ratsam, das Mandat niederzulegen? Falls ja, was passiert mit den Unterlagen, können diese an die Witwe ausgehändigt werden? Wie verhält man sich gegenüber dem Finanzamt?
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