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Überbrückungshilfe III,Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Es handelt sich um ein Problem im Rahmen der Gewährung einer Billigkeitsleistung in Form einer Corona-Überbrückungshilfe III mit der L-Bank Baden-Württemberg. Es wurde für die Mandantin (GmbH) ein Hilfeantrag mit einem Volumen von 140.000 € gestellt. Von der L-Bank wurden verschiedene Unterlagen nachgefordert, die vom Mandanten wegen Überbelastung nicht vorgelegt und somit nicht bei der L-Bank eingereicht wurden. Mit schriftlichem Bescheid vom 06. September 2021 hat die L-Bank den Hilfe-Antrag abgewiesen. In Absprache mit der Mandantin wurde beschlossen, gegen diesen Bescheid Widerspruch zu erheben und die angeforderten Nachweise schriftlich einzureichen. Fast gleichzeitig habe ich einen weiteren schriftlichen Ablehnungsbescheid für einen anderen Mandanten von der L-Bank erhalten. Auch hier wurde besprochen, Widerspruch zu erheben und die Nachweise schriftlich einzureichen. Das Ende der Einspruchsfrist war in beiden Fällen der 06. Oktober 2021. Am 05. Oktober 2021 wurden die beiden Einsprüche geschrieben, unterschrieben und eingescannt, Abspeicherung als PDF-Dokument. Anschließend wurden beide Einsprüche per E-Mail (einzeln) an die L-Bank gesendet. Dabei muss es zu einem Fehler/Versehen gekommen sein. Der Eingang der E-Mail mit dem Einspruch des anderen Mandanten wurden später bestätigt (per E-Mail). Das Einspruchsverfahren läuft. Der Einspruch für die obige Mandantin wurde nicht versendet. Dies wurde nicht bemerkt. Die Geschäftsführerin der Mandantin hat sich am 08. November 2021 telefonisch bei der L-Bank nach dem Einspruch erkundigt und die Auskunft bekommen, es liegt kein Einspruch vor. Der Eingang der zwischenzeitlich nachgereichten Nachweise/Unterlagen wurde bestätigt. Warum die E-Mail mit dem Einspruch nicht versendet wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Frage: Besteht die Möglichkeit eine Antrags auf Wiedereinsetzung? Büroversehen? Wie kann solch ein Antrag formuliert werden?
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