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Sonstige,Künstlersozialkasse,Abgabepflicht

Unser Mandant erhält von einem großen Unternehmen folgende Aufträge: – Erstellung von Beiträgen zu verschiedenen Kartotheken (im Bereich Sport/Training); die Kartotheken können beim Auftraggeber käuflich erworben werden, – Entwicklung von Trainingseinheiten für verschiedene Sportarten zum Download (kostenpflichtig) beim Auftraggeber, – Verfassen von Trainingseinheiten, – Entwicklung von Trainingsübungen für Sportportale. Er erfüllt diese Aufträge unter Zuhilfenahme von „Subunternehmern“, die diese Übungen/Texte u.Ä. verfassen. 1. Frage: Unterliegen diese Aufträge/Tätigkeiten der Künstlersozialabgabepflicht? 2. Frage: Wenn ja – wer führt die Künstlersozialabgabe für die Subunternehmer ab? Unser Mandant oder der Auftraggeber als Endverwerter, oder müssen jeweils beide die Künstlersozialabgabe für die in Anspruch genommenen Leistungen abführen?
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