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Grundsteuer,Einheitswert,Belastung

Eine Mandantin ist Eigentümerin eines Reiheneckgrundstücks. Sowohl die Häuser in ihrer Reihe als auch die gegenüberliegende Häuserreihe verfügen jeweils über Gärten. In diese Gärten gelangt man nur durch die Häuser selbst. Damit Dünger und anderes Material in die Gärten transportiert werden kann, befinden sich zwischen den Garten sogenannte Düngerwege. Unsere Mandantin ist Eigentümerin eines Teils dieses Düngerwegs. Das Grundstück gehört also ihr. Sie musste aber wie alle anderen Nachbarn auch ein Wegerecht für sämtliche Nachbarn einräumen, damit diese ihre Grundstücke auf diesem Weg erreichen können. Das Grundstück unserer Mandantin umfasst circa 400 m². Das Wegerecht erstreckt sich auf circa 80 m². Es ist also ganz erheblich. Kann diese Belastung durch das Wegerecht bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags mindernd berücksichtigt werden?
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