Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Mietereinbau,§ 7 Abs. 4 EStG,BFH,Großer Senat v. 30.01.1995

Unser Mandant betreibt eine Praxis für Physiotherapie. Zum 01.01.2018 ist er in neue Räumlichkeiten umgezogen. Die neuen Praxisräume wurden von seiner Ehefrau erworben und an ihn vermietet. Auszug aus dem Mietvertrag: § 2 Mietzeit und Kündigung 2.1 Das Mietverhältnis dauert zunächst 5 Jahre, es beginnt am 01.01.2018 und endet am 31.12.2022. Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mietzeit um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Pachtzeit gekündigt wird. Die sonstigen Mietereinbauten in Höhe von insgesamt 48.963,93 € haben wir mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Praxis wird zum 03.01.2022 verkauft. Ich bitte um Beurteilung, ob die Nutzungsdauer von fünf Jahren aufgrund des Mietvertrags zutreffend gewählt wurde oder ob die Mietereinbauten auf acht Jahre gem. BMF v. 15.12.2000, BStBl. I 2000, 1532, abgeschrieben werden müssen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen