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Grundsteuer,Erklärungspflicht,gemischt genutzte Gebäude

Mandantin ist Eigentümerin eines gemischt genutzten Gebäudes. Im Erdgeschoss ist ein Ladenlokal (Elektroladen), OG und DG sind vermietete Wohnungen. Für ihr selbstgenutztes EFH hat die Mandantin das Anschreiben des FA mit Aktenzeichen etc. erhalten. Nachdem für das gemischt genutzte Gebäude nichts vom FA kam, hat sie dort angerufen und ihr wurde mitgeteilt, dafür würde sie auch keine Mitteilung des FA bekommen, weil dafür keine Grundsteuer-Erklärung abzugeben sei. Frage: Ich habe an einem Webinar zur Grundsteuer teilgenommen, und aus meinen Unterlagen geht eindeutig hervor, dass auch für gemischt genutzte Gebäude die Erklärung zur Grundsteuer abzugeben ist. Was läuft hier schief? Hat die Sachbearbeiterin des FA keine Ahnung, oder verstehe ich den Sachverhalt falsch? Aber es macht doch keinen Sinn, da für diese Grundstücke doch bisher auch Grundsteuer gezahlt werden musste.
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