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Laufende Bezüge,Sonderzahlung,§ 23a SGB IV

In dem Tarifvertrag der Schornsteinfeger ist eine Jahressonderzahlung festgehalten. Die Jahressonderzahlung soll monatlich zu 1/12 ausbezahlt werden. Uns stellt sich jetzt folgende Frage: Muss die Jahressonderzahlung, die monatlich ausbezahlt wird, da der Tarifvertrag dies so vorgibt, als laufender Lohn abgerechnet werden, so dass auch die Berechnung der Umlage auf die monatliche Sonderzahlung erfolgt? Da der Tarifvertrag vorgibt, die Jahressonderzahlung monatlich auszuzahlen, handelt es sich unserer Meinung nach trotzdem um einen Bezug, der als Einmalbezug in der Sozialversicherung abzurechnen ist. Einmalbezüge sind bei der Berechnung der Umlage nicht zu berücksichtigen.
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