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Pflegebonus,Voraussetzungen,§§ 3 Nr. 11 a,b EStG

Fragen zu Pflegebonus Pflegekräfte in Altenheimen und mobile Pflege bekommen bis zu 550 € bzw. 370 € vom Arbeitgeber über die Pflegekassen ausbezahlt? Steuer- und sozialversicherungsfrei? Rechtsanspruch besteht? Wie ist die Vorgehensweise? Muss der Arbeitgeber das extra beantragen und wenn ja, wo? Können diese Arbeitnehmer noch zusätzlich bis zu 4.500 € steuer- und beitragsfrei bekommen, oder werden dabei Zahlungen angerechnet (Corona-Bonus von bis zu 1.500 € oder die o.g. Beträge etc.)? Diese Zahlungen kommen dann nur vom Arbeitgeber? Rechtsanspruch besteht? Den Pflegebonus von staatlicher Seite bekommen nur Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern? Die Zahlung von bis zu 4.500 € betrifft auch weitere Personengruppen. Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Gibt es eine „Laufzeit“ für die Auszahlung?
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