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Bilanzierung,Gewinnrealisierung

Die Büroräume eines im Betriebsvermögen befindlichen Gebäudes sind durch einen Brand im Jahr 2020 vernichtet worden. Die Feuerversicherung hat bereits eine Erstattung für den Verlust geleistet. Eine weitere Zahlung ist erst dann fällig, wenn der Büroanbau auch tatsächlich neu errichtet wird. Diese Entscheidung wird erst im Jahr 2022 getroffen. Ist dieser geschätzte Betrag noch im Jahr 2020 abzugrenzen, oder handelt es sich um einen dem Bewilligungsjahr zuzuordnenden Baukostenzuschuss, der mit den Herstellungskosten saldiert werden könnte?
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