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Beitragsfreiheit in der SV durch Pauschalbesteuerung,Pauschalbesteuerung nach dem 28.02. des Folgejahres,Abgrenzung zur Regelbesteuerung

Wir haben eine GmbH, welche den Mitarbeitern Essen (im Jahr für alle ca. 23.000 €) zur Verfügung stellt. Diese werden mit dem Jahresabschluss der pauschalen Lohnsteuer unterworfen. Jedoch kommt jetzt die DRV und meint, dass auch noch Sozialversicherung auf diese Essen anfällt, da diese nach dem 28.02. gemeldet wurden. Ist dies richtig? Gibt es hier anhängige Verfahren?
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