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Rückstellung,Handelsrecht

Ein Mandant hat seine GmbH-Anteile im Februar 2022 verkauft. Der Übernehmer hat zur Bindung der Mitarbeiter mit diesen eine Bonuszahlung vereinbart. Diejenigen, die die Vereinbarung unterschrieben haben, bekommen eine Bonuszahlung, welche wie folgt funktioniert: Wer nach einem Jahr nach Übernahme noch beschäftigt ist = 15 % der Summe. Wer nach dem 2. Jahr nach Übernahme noch beschäftigt ist = 15 % der Summe. Wer nach dem 3. Jahr nach Übernahme noch beschäftigt ist = 30 % der Summe. Wer nach dem 4. Jahr nach Übernahme noch beschäftigt ist = 40 % der Summe. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Sind die Bonuszahlungen schon am 31.12.2022 als Rückstellung zu passivieren, obwohl noch nicht klar ist, wer nach einem Jahr (Ende Februar 2023) noch da ist, und dementsprechend den Betrag bekommen wird? 2. Wenn ja, in voller Höhe, oder evtl. nur Teilbeträge? 3. Die Boni wurden in US-Dollar vereinbart – ich würde diese zum Kurs am Tag der Vereinbarung in Euro umrechnen und dann bei Auszahlung die Differenzen als Währungsdiff. ausweisen, oder muss zu jedem Bilanzsticktag die Rückstellung neu bewertet werden?
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