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Sozialversicherungspflicht,Ehegatte,Mitgesellschafter

In unserer Mandantschaft hat sich eine Frage aufgetan, die diese vor Umsetzung gerne abgeklärt haben möchte. Die Frage zielt dabei auf den sozialversicherungsrechtlichen Status ab, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Folgender Fall: Ein Ehepaar bildet eine GbR mit einer atypisch stillen Beteiligung. Diese handelt mit Wein. Die Ehefrau ist zu 5 % an dieser beteiligt und stellt für den Warenverkauf die privaten Räume zur Verfügung. Der Ehemann ist zu 95 % beteiligt und hat zudem noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Ehefrau würde gerne ab 2022 eine Beschäftigung bei der GbR aufnehmen. Ihre wöchentliche Arbeitszeit würde ca. 20 Stunden betragen, ihr würde ein üblich-monatliches Gehalt gezahlt und Urlaub gewährt werden. Würde hierbei ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen?
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