Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bilanz/ Rechnungswesen,Kontenbeschriftung,Datenschutz

Sehr geehrte(r) Gutachter(in), Nicht selten erhalten Angestellte eines Unternehmens Mitarbeiterdarlehn. Zur besseren Transparenz für die Geschäftsleistung werden diese Kredite auf jeweils separate Buchführungskonten verbucht. Diese Konten werden mit den Namen der Mitarbeiter versehen. Beispiel „#1561 Darlehn an MA Karl Meier“. Diese Beschriftung erscheint dann auch in den Summen- und Saldenlisten und dem Kontennachweis zur Bilanz, die sich vorwiegend die Banken oder Unternehmen wie Creditreform vorlegen lassen. Meine Frage: 1. Verstößt die beschriebene Kontenbeschriftung gegen Datenschutzbedingungen, oder ist die Handhabung unbedenklich? Vielen Dank für Ihr Gutachten im Voraus.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen