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Insolvenz,Gesellschafterversammlung

Wir beraten eine GmbH (ein Gesellschafter-GF mit 100 %) mit einem Stammkapital von 126 T€. Aufgrund des Verlusts mit unterjähriger Entwicklung haben wir rechnerisch ein Minuskapital von 109 T€. Bei der Verm.-Bilanz sind Darlehen mit einem qualif. Rangrücktr. in Höhe von 70 T€ sowie stille Reserven von 100 T€ gegengerechnet, sodass wir noch ein positives Kap. hätten von 61 T€. Dies ist jetzt weniger als 50 % des StK (126/2 = 63). Normalerweise müsste jetzt bei < 50 % StK eine Gesellschafterversammlung einberufen werden mit Besprechung der Maßnahmen, wie dem entgegengewirkt werden kann. Ist dies auch bei dieser Ein-Mann-GmbH notwendig bzw. was muss dieser tun, unabhängig davon, dass ich dokumentieren werde, bei weiterer Entwicklung sich von einem Inso-Anwalt beraten lassen. Auskunft ist für mich intern in der weiteren Vorgehensweise.
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