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Aufrechnung,Gutschrift

Unser Mandant, eine Verlagsauslieferung, kauft die bei ihr eingelagerten Bücher eine juristische Sekunde vor dem Weiterverkauf an die Buchhandlung vom Verlag. Sie erstellt dem Verlag eine Gutschrift und gleichzeitig eine Rechnung über Lagerkosten und sonstige Dienstleistungen. Der Insolvenzverwalter eines Verlags fordert nun von unserem Mandanten die in der Gutschrift ausgewiesene Umsatzsteuer, ohne sie mit der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer zu verrechnen. Zu Recht?
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