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§ 240 HGB,§ 241 HGB,Inventurvereinfachungsregelungen

Meine Mandant pflegt in seinem Warenwirtschaftssystem permanent die Inventurwerte. Durch Verschnitt oder fehlerhaftes Material weichen die tatsächlichen Werte von der EDV ab. Ist er weiterhin verpflichtet, einmal jährlich eine manuelle Zählinventur durchzuführen? Kann diese auch in Zeiten mit wenig Lagerbestand stattfinden?
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