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UG,GmbH,Zeitpunkt Jahresabschluss

Die O-UG wurde mit einem Stammkapital i.H.v. 1.000 € im Jahr 2018 gegründet. Im Jahr 2020 sollte das Stammkapital auf 25.000 € erhöht werden und in eine GmbH umfirmiert werden. Notartermine fanden bereits Ende 2020 statt und Anfang Dezember 2020 wurde eine Stammkapitaleinlage i.H.v. 12.000 € geleistet. Das eingezahlte Stammkapital betrug im Jahr 2020 somit 13.000 €, also mehr als die Hälfte von 25.000 €. Die gesetzliche Gewinnrücklage betrug Ende 2019 bereits 15.488 €. Da auf Prüfungskosten aber verzichtet werden sollte, ist die Stammkapitalerhöhung durch Einzahlung und nicht durch Umwandlung der Rücklage erfolgt. In einer Urkunde vom 4.12.2020 (= Notartermin) wurden die Stammkapitalerhöhung und die Umfirmierung in eine GmbH beschlossen, eine Eintragung ins Handeslregister erfolgte aber erst am 22.04.2021. Muss nun (wegen des fehlenden HR-Eintrags) im Jahr 2020 noch ein Jahresabschluss für die UG erfolgen? Wenn ja, wie wird dann die Zahlung des Stammkapitals i.H.v. 12.000 € gebucht? Oder kann aufgrund der notariellen Urkunde vom 04.12.2020 und der nachweislich geleisteten Einzahlung in das Stammkapital bereits für 2020 ein Jahresabschluss für eine GmbH erfolgen?
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