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Kapitalherabsetzung,Ausweis als Verbindlichkeit gg. Gesellschafter,Steuerbescheinigung

GmbH hatte ein Nennkapital von 125.000 €, wobei die Einzahlung von den Gesellschaftern stammte. Ein Sonderausweis gemäß § 28 KStG ist nicht vorhanden. Das steuerliche Einlagenkonto zeigt seit Jahren einen Bestand von 25.000 €. Im Jahr 2019 wurde die Herabsetzung des Nennkapitals um 100.000 € beschlossen, die Eintragung im Handelsregister erfolgte erst nach Ablauf des Sperrjahres im März 2021. Beschlossen wurde, dass die Herabsetzung der Rückzahlung des Stammkapitals an den einzigen Gesellschafter dient. Die Gesellschaft verfügte im Jahr 2021, aber auch im Jahr 2022, über keine nennenswerte Liquidität. Eine Auszahlung von 100.000 € war also bislang nicht möglich. Freie Liquidität in Höhe von rund 50.000 € wurde bereits in den Jahren 2019 und 2020 an den einzigen Gesellschafter in Form eines Darlehens gewährt. Kann die Auszahlungsverpflichtung mit der Darlehensforderung verrechnet werden? Wird im Jahr 2021 der Betrag von 100.000 € aus dem Stammkapital in eine Verbindlichkeit über Ausschüttungen an die Gesellschafter umgebucht? Welche steuerlichen Folgen ergeben sich im Jahr 2021, und in welcher Form ist eine Steuerbescheinigung notwendig?
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