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Mitgliedsbeitrag Verein,Zuwendungen an Mitglieder,§ 55 AO

Wir betreuen einen gemeinnützigen Schützenverein. Nunmehr plant der Verein, dass ggf. Neumitglieder den halben Beitragssatz zahlen wie die bisherigen aktiven Vereinsmitglieder. Dies soll dem Anreiz zur Neuaufnahme dienen. a) Ist dies für die Gemeinnützigkeit ggf. schädlich, wenn Neumitglieder z.B. für fünf Jahre einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag zahlen? b) Welche Vorteile und Zuwendungen und in welcher Höhe dürfen Vereinsmitglieder noch erhalten, damit es im Sinne des § 55 (1) Nr. 1 AO nicht zur Gefährdung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommt?
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