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Sonstige,MiLoG,Praktikum

Unsere Mandantin möchte einer (mexikanischen) Studentin ein freiwilliges Praktikum anbieten. Diese ist mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet und hat so eine Aufenthaltsgenehmigung. Nach unserem Kenntnisstand kann auf die Auszahlung des Mindestlohns bei freiwilligem Praktikum verzichtet werden, wenn dieses auf drei Monate beschränkt ist. Ist unser Kenntnisstand dahingehend korrekt?
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