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Sozialversicherung,geringfügige Beschäftigung,Konzern

Der Unternehmer H ist 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH und auch 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH. Der Arbeitnehmer D wird mit 3.000 € Bruttogehalt sozialversicherungspflichtig bei der A-GmbH angestellt. Frage: Kann der Unternehmer H den Arbeitnehmer D bei seiner B-GmbH auf Basis Minijob mit 450 € brutto gleich netto anstellen? Vor einigen Jahren wurde diese Thematik in den sogenannten Geringfügigkeitsrichtlinien der Sozialversicherungsträger thematisiert und insofern geregelt, dass die Arbeitgeberstellung des Unternehmers H in der A-GmbH und der B-GmbH eben „NICHT“ zusammengerechnet wurden; eine Anstellung des Arbeitnehmers D bei der B-GmbH in Form eines Minijobs war rechtens. Hat sich an dieser sozialversicherungsrechtlichen Sichtweise in den letzten Jahren etwas geändert? Bei der Vielzahl der Regelungen konnte ich eine Änderung in den oben genannten Geringfügigkeitsrichtlinien nicht mehr nachvollziehen.
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