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Sonstige,Sozialversicherungsbefreiung,Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Vater ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Per Gesellschafterbeschluss vom 21.12.2018 (ist auch das Datum der notariellen Urkunde und wahrscheinlich auch der Anmeldung zum Handelsregister) überträgt er sämtliche Geschäftsanteile der GmbH per 1.1.2019 auf seine Tochter. Gleichzeitig wird sie mit Wirkung zum 1.1.2019 zur Geschäftsführerin bestellt und er per 31.12.2018 abberufen. Die Eintragung der Änderung im Handelsregister erfolgte am 28.1.2019. Ab 1.1.2019 wurde die Tochter als sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführerin behandelt; sie war vorher sozialversicherungspflichtig in der GmbH beschäftigt. Ist es richtig, dass bis zur Eintragung ins Handelsregister Sozialversicherungsbeiträge für die Tochter abgeführt werden müssen? Ist die Eintragung nicht lediglich deklaratorisch?
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