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Werkstudent,Minijob,Werkstudentenprivileg

Ich hätte folgende Frage, ob ich hier mit meiner Erklärung richtig liege: MA möchte eine Werkstudentin einstellen, diese hat allerdings bereits einen Minijob (aktuell noch unklar, wann dieser ausgeübt wird und wie oft). Es spricht nichts dagegen, dass die Bewerberin einen Minijob und einen Werkstudentenjob gleichzeitig ausübt, solange man die Grenze der 20-Stundenwoche im Auge behält, da bei Überschreiten während der Vorlesungszeit hier eventuell der Studentenstatus innerhalb der Sozialversicherung wegfallen kann. Es kommt ganz darauf an, wann sie ihren zusätzlichen Minijob ausübt, denn es besteht die Möglichkeit, dass, wenn die befristete Mehrarbeit in die Abend-/Nachtstunden oder auf das Wochenende fällt und sie zusätzlich als Werkstudent unter der Woche die 20 Stunden arbeitet, sie hier zwar insgesamt die 20-Stunden-Grenze überschreitet, aber dennoch weiterhin als Werkstudentin gilt, da der Minijob nicht während der Vorlesungszeit ausgeübt wird. Allerdings ist die erhöhte Arbeitszeit innerhalb eines Jahres doch beschränkt auf 26 Wochen, also darf sie max. 26 Wochen in einem Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten? Während der Semesterferien kann man die 20 Stunden pro Woche unbeschränkt überschreiten.
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