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Bruchteilsgemeinschaft,Gesellschaft bürgerlichen Rechts,Vor- und Nachteile

Eine Mutter möchte ihr Vermögen (ein selbst genutztes Wohnhaus und zwei weitere vermietete Grundstücke, auf denen keine Gebäude stehen und die kein Bauland darstellen) auf ihre drei Kinder übertragen. Es soll eine Schenkung stattfinden und die Mutter möchte ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Der Wert des Vermögens wird auf ca. 600.000 € geschätzt. Die Kinder möchten das Vermögen gemeinsam verwalten. Die Überlegung war, eine GbR zu gründen. Welche Vor- bzw. Nachteile bringt eine GbR im Vergleich zu einer Bruchteilsgemeinschaft? Würde Grunderwerbsteuer entstehen? Da eins der Kinder die Verwaltung übernehmen würde, kann von der GbR eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden? Kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, dass Entscheidungen mit einer 2/3-Mehrheit gefällt werden können?
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