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Sonstige,Archivierungspflichten,Elektronische Aufbewahrung

Der Kunde eines Mandanten möchte die Rechnungen über ein Serviceportal erfasst bekommen, und diese Rechnungen sollen als pdf dieser Datei angehangen werden. Allerdings wünscht der Kunde, dass auf dieser Rechnung der Zusatz „Duplikat“ ergänzt wird. Zwecks Archivierung werden diese Rechnungen auch an die Datev übermittelt und enthalten damit auch den Zusatz „Duplikat“, somit ist im Ergebnis keine Originalrechnung archiviert. Es werden also nur „Duplikate“ archiviert, ist dies so zulässig? Eine Versendung in Papierform der Rechnung erfolgt nicht.
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