Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verein ? Ausgaben,Gemeinnützigkeit,§ 51 AO

Gemeinnützig anerkannter Sportverein (lt. Satzung werden ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke zur Förderung und Ausübung des Sports verfolgt). Der Verein bietet seine Mitgliedern insbesondere Yogakurse an. Darf der Verein folgende Kosten tragen: – Kosten der Bewirtung im Rahmen einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung von Vorstand und Kassenwart. – Kosten für eine „Yogareise“ mit dem Ziel der Gruppenbildung und Intensivierung der Fähigkeiten der Teilnehmer (Mitglieder) im Bereich Yoga. Gegebenenfalls zahlt der Verein auch nur einen Zuschuss, und den Rest tragen die mitreisenden Teilnehmer/Mitglieder. – Kosten für die Ausbildung eines Yogalehrers. Die Ausbildung muss nachgewiesen werden, um als Yogalehrer für den Verein arbeiten zu dürfen. Gegebenenfalls würde hier eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Yogalehrer die Ausbildung abschließen und dann mindestens drei Jahre für den Verein arbeiten müsste. Ansonsten muss die Kostenübernahme ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Der Yogalehrer wäre aber nicht als Angestellter, sondern als freier Mitarbeiter für den Verein tätig. Ist bei den vorgenannten Punkten die Gemeinnützigkeit gefährdet? Welche Grenzen (z.B. bzgl. Annehmlichkeiten) können hier ggf. in Anspruch genommen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen