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KUG,Korrektur KUG,Antrag auf Korrektur KUG

Unser Mandant hat für die Jahre 2020 und 2021 Anträge auf Kurzarbeitergeld für seine rund 200 Mitarbeiter gestellt. Bei einer Prüfung der Anträge und den zugrunde liegenden Datenquellen haben wir festgestellt, dass in Summe für alle Mitarbeiter zu wenig Kurzarbeitergeld beantragt wurde. Hierbei gibt es für einzelne Mitarbeiter Abweichungen in beide Richtungen – in Summe ist jedoch zu wenig beantragt. Kann zusätzliches Kurzarbeitergeld im Rahmen der Prüfung des Kurzarbeitergeldes korrigiert werden (oder kann eine Korrektur im Rahmen der Prüfung nur „nach unten“ erfolgen) oder sollte dies über einen entsprechenden Antrag beantragt werden?
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