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Grundsteuer,Bayern,Flächenermittlung

Mandantin A hat ein in Bayern grundsteuerrelevantes Objekt. Das Objekt hat ein Erd- und ein Obergeschoss, somit weder einen Keller noch ein Dachgeschoss. Im Obergeschoss befinden sich die Wohnräume mit einer Größe von 197 m². Im Erdgeschoss befinden sich eine Werkstatt (40 m²), drei Garagen (je 20 m²; jeweils mit Wänden innerhalb des Gebäudes voneinander abgegrenzt und mit einer Tür verbunden) sowie Abstellräume mit Fenstern (87 m²) und ein Heizungsraum (10 m²). Es befinden sich keine Teile des Gebäudes in einem Betriebsvermögen, auch die Werkstatt wird nur für private Zwecke genutzt. Das äußere Erscheinungsbild ist durch das Erdgeschoss nicht beeinträchtigt bzw. es lässt auf ein reines Wohngebäude schließen. Unsere Frage bezieht sich nun darauf, mit welchen Wohn- und ggf. Nutzflächen dieses Objekt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 anzugeben ist.
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