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§ 267a HGB,Kleinstkapitalgesellschaft,Anhang

Für eine im Jahr 2020 erstmals als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufende GmbH wird im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlussberichts 2020 auch ein Anhang erstellt (wie in den Vorjahren). Müssen hier unter den „Erläuterungen der Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung“ die für 2020 beantragten Corona-Hilfen ausgewiesen werden?
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