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Minijob,Beschäftigungsverhältnis

Wenn ein Einzelunternehmer zwei Foodtruckbetriebe mit zwei unterschiedlichen Steuernummern hat, darf er seinen Minijobber (in Betrieb A angemeldet) in seinem Betrieb B arbeiten lassen? Beide Betriebe gehören zu 100 % dem Einzelunternehmer. Oder muss er die 450 € splitten und den Arbeitnehmer bei beiden Betrieben anmelden?
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