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Kryptowährung,Treueprogramm

Einer meiner MAD nimmt an oben genanntem Treueprogramm teil und hat im Jahr 2020 erstmals Einnahmen damit erzielt. Diese haben wir als Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, in Zeile 18 deklariert. Der Bescheid ist bereits ergangen. Nun hat der MAD folgende zwei Fragen: 1) Ich habe die BEST Rewards nicht in Euro ausbezahlt bekommen. Wenn ich diese innerhalb der Haltefrist von einem Jahr verkaufe, fällt darauf dann wieder Steuer an? Wenn ich die Rewards zu einem niedrigeren Preis verkaufe, als ich sie bekommen habe, ist dies dann ein Verlust, den ich geltend machen kann? 2) Ist die Haltefrist bis zur Steuerfreiheit meiner älteren BEST-Bestände weiterhin ein Jahr? Könnte ich also meine vor mindestens einem Jahr gekauften BEST steuerfrei verkaufen? Ist es richtig, dass die lfd. Erträge unter § 20 EStG fallen und die Veräußerung unter § 23 EStG fällt?
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