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Sonstige,Kurzarbeitergeld,Gehaltsbestandteile

Folgende Situation: Der Arbeitnehmer erhält lt. Arbeitsvertrag ein Gehalt und einen monatlichen Bonus in gleichbleibender Höhe. Des Weiteren erhält er noch einen Zuschuss zur Verpflegung. Bei der Berechnung des Stundenlohns für das Kurzarbeitergeld haben wir diese drei Positionen berücksichtigt und durch die durchschnittlichen Stunden geteilt. Laut der Arbeitsagentur hätten wir nur das Gehalt berücksichtigen dürfen. Somit würde der Stundenlohn viel niedriger ausfallen. Fragen: Welche Berechnungsgrundlage ist hier richtig? Wir sind der Meinung, da der Bonus fester Gehaltsbestandteil ist und im Arbeitsvertrag steht, muss er mit berücksichtigt werden. Wie ist das mit der Verpflegung?
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