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Mitarbeitender Gesellschafter,Arbeitnehmerbegriff,§ 7 SGB IV

Es stellt sich die Frage, ob eine Gesellschafterin A einer GmbH (Beteiligung i.H.v. 51 %) als „normale“ Beschäftigte angestellt werden kann, ohne zugleich Geschäftsführerin zu sein? Ist solch eine Konstellation zivilrechtlich möglich bzw. sind steuerliche Besonderheiten zu beachten? Am Stammkapital ist noch eine Person B zu 49 % beteiligt, welche zugleich als Geschäftsführer bestellt wurde.
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