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Grundsteuer,Nutzfläche

Grundsteuererklärung 2022 Unser Mandant besitzt ein Grundstück in Niedersachsen, auf dem ein Einfamilienhaus und ehemalige landwirtschaftlich genutzte Betriebsgebäude (Schweine- und Rinderstall/Scheune etc.) errichtet sind. Das Grundstück ist komplett ins Grundvermögen übernommen worden, es muss keine Anlage Land- und Forstwirtschaft abgegeben werden. Müssen die ehemaligen landwirtschaftlichen Objekte in der Grundsteuererklärung als Nutzfläche angegeben werden, obwohl keine Nutzung mehr betrieben wird?
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