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Kapitalertragsteuer,Einbehaltung,Gewinnausschüttung

Die A GmbH ist an der B GmbH zu 50 % beteiligt. Die B GmbH möchte eine Gewinnausschüttung an die Anteilseigner vornehmen. Ist von dem Betrag, der an die A GmbH ausgeschüttet wird, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einzubehalten?
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