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Stille Beteiligung,§§ 230 ff. HGB,Kundenstamm als Einlage

Eine A GmbH unterhält eine Betriebsstätte (K) in Ortschaft O zum Zweck der Herstellung und des Vertriebs von Kfz-Kennzeichen. Im Jahr 2004 schließt sie einen Vertrag mit GmbH B ab. Es wurde Folgendes beschlossen. – Die Betriebstätte K wird zum 01.04.2005 geschlossen. – Es wird eine neue Betriebstätte M zum 01.05.2005 aufgemacht. Diese wird gemeinsam durch Gesellschaft A und B betrieben, aber auf Rechnung und im Namen der Gesellschaft B. Firma A erhält ein jährliches Kostenstellenergebnis von 50 %. – Der Vertrag enthält auch eine Wettbewerbsklausel. Gesellschaft A erhält keine zusätzliche Zahlungen von Firma B nach Abschluss dieses Vertrags. Es wurden auch keine Bareinlagen von A geleistet. Liegt hier eine stille Beteiligung vor? Ausweis der Beteiligung in der Bilanz der GmbH A Mit welchem Wert und ist diese Beteiligung überhaupt in der Bilanz 2005 auszuweisen, in der Steuerbilanz und Handelsbilanz? Oder ist diese Beteiligung handelsrechtlich in dem Jahresabschlussbericht zu vermerken unter „Sonstige Angaben zur Bilanz“?
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