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Sonstige,Buchführungspflicht,Registrierkassen

Ein Gemüsehändler hat zwei Registrierkassen mit Waage sowie einen separaten Geldbeutel, mit dem er Wareneinkäufe auf dem Großmarkt bezahlt. Müssen separate Kassenbücher (pro Registrierkasse und Geldbeutel) geführt werden, oder können sämtliche Einnahmen/Ausgaben in einem Kassenbuch zusammengefasst werden?
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