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Künstlersozialabgabe,Ausland,Beitrag

Im Rahmen der turnusmäßigen SV-Prüfung wird nun auch die KSK-Pflicht mit überprüft. Unsere Mandantin nutzt zur Werbung Influencer (z.B. auf TikTok), die dort Beiträge schalten und diese verbreiten, damit die entwickelte App bekannter wird. Laut Prüferin sind dies unstrittig KSK-abgabepflichtige Sachverhalte, was wir ihr glauben. Leider ist uns bei der Literaturrecherche nicht so ganz klar geworden, ob dies nur für inländische „Künstler“ oder auch für im Ausland ansässige Unternehmer gilt. Macht es hier einen Unterschied, ob diese innerhalb der EU sind? Wenn uns die Sache zu brenzlig wird, geben wir die Sache an einen Anwalt weiter, eventuell können Sie uns aber klare Hinweise geben, so dass diese Nebenfeststellungen zur Buchhaltung ohne großen Aufwand durch unsere Kanzlei unterstützt werden können?
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