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Sonstige,Grundsteuer,Erbbaurecht

Es geht um die Bewertung von Erbbaurechtsfällen. Meine Mandantin ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Das anteilige Grundstück wurde im Rahmen eines Erbbaurechts erworben. Dass meine Mandantin die Feststellungserklärung zur Grundsteuer auf den 01.01.2022 einreichen muss, ist unstrittig. Mir geht es um die Frage, ob die Tatsache, dass ihr das Grundstück nicht gehört und das Erbbaurecht ja irgendwann abläuft, auf die Bewertung einen Einfluss hat. Oder wird der ganz normale Bodenrichtwert so in die Berechnung einbezogen, als wenn sie echte Eigentümerin des Grundstücks wäre? Im Formular habe ich keine Eingabefelder gefunden, die eine unterschiedliche Bewertung betreffen würden. Die Restnutzungdauer des Gebäudes beträgt für die Grundsteuer übrigens 30 Jahre, für das Erbaurecht 51 Jahre (falls das für Sie wichtig ist).
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