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GrdSt,Grundstücksart,Abgrenzung LuF,Grundstücksart,§ 249 Abs. 7 BewG

Mandant A besitzt (Privatvermögen) ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Wiese), das mit einer Halle bebaut ist. Diese Halle ist an einen Gartenbaubetrieb vermietet. Frage: Ist das Grundstück weiterhin als landwirtschaftliche Fläche (Grundsteuer A) zu behandeln oder als bebautes Grundstück mit Angabe der Nutzfläche der Halle (Grundsteuer B)?
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